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Wir erstellen für Ihre Anlage als qualifiziertes Fachbüro Machbarkeitsstudien. Gerne bereiten wir für Sie die erforderlichen Anträge vor und organisieren und begleiten die nötige Analytik. 


Elimination von Spurenstoffen in der aquatischen Umwelt durch Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen

 
Im Rahmen zur Umsetzung der Anforderungen an die Wasserrahmenrichtlinie sind zur Erreichung der angestrebten Ziele durch die Europäische Kommission weitere Umweltsqualitätsnormen vorgeschlagen worden.  Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Oberflächengewässern. Zu den Stoffen gehören Industriechemikalien, sowie Stoffe die in Bioziden, Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln enthalten sind. Diese Spurenstoffe lassen sich mit herkömmlichen Methoden in Kläranlagen nicht ausreichend beseitigen. Es müssen daher weitere Reinigungsstufen installiert werden. Auch das Umweltbundesamt setzt bei der Reduzierung von Spurenstoffen auf die Umsetzung  der 4. Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen.
Als weiterer positiver Nebeneffekt gilt es, die Belastung der Gewässer mit hygienisch problematischen Krankheitserregern zu reduzieren.

 Aus den genannten Gründen wird den Anlagenbetreibern im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen im Abwasserbereich angeraten, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinander zu setzen und derzeit bestehende Fördermöglichkeiten in Erwägung zu ziehen bzw. davon Gebrauch zu machen.

Die bauliche Umsetzung entsprechender Maßnahmen wird derzeit vom Land NRW mit bis zu 70 % Zuschuss gefördert.

Frühzeitige Erkenntnisse für ggfls. anstehende  Sanierungsmaßnahmen und daraus mögliche Bildung von Teilbauabschnitten sind daher ein effizientes Mittel, die einzusetzenden Investitionen zu minimieren. Für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie stellt das Land NRW 80 % Förderung bereit. Hiermit kann die wirtschaftliche Einbindung und Wirksamkeit einer Anlage zur Spurenstoffelimination überprüft werden. Die Kosten einer solchen Machbarkeitsstudie betragen etwa 20.000 - 22.000 €. Der Antrag zur Erlangung der Förderung kann formlos über die Bezirksregierung an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) gestellt werden.

 

Nach Auskunft bei den zuständigen Stellen der Bezirksregierung und des MKULNV besteht nach Durchführung der Machbarkeitsstudie keine Verpflichtung zur Umsetzung der in der Studie erarbeiteten Maßnahmen. Rechtliche Mittel, die den Zwang zur Umsetzung der Maßnahmen herbeiführen, sind derzeit nicht vorhanden. Es wird jedoch daraufhin gewiesen, dass bisher geförderte Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt dann von den Betreibern ohne Förderung umzusetzen sind, falls die Gewässeranforderungen gegeben sind und der rechtliche Rahmen dies ermöglicht.

Erforderliche externe Messprogramme im Kläranlagenabfluß, die zur Bearbeitung der Machbarkeitsstudie vorzunehmen sind, können nach Rücksprache mit dem MKULNV ebenfalls gefördert werden.